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Missionsschwestern |
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LEITUNG & STRUKTUR Die Generalleitung
Das Generalkapitel - bei dem die Mitgliedern und Provinzen durch Delegierte vertreten sind - ist die höchste Autorität unserer Kongregation und tritt alle sechs Jahre zusammen um:
Die höchste außerordentliche Autorität innerhalb der Kongregation ist das Generalkapitel während seiner Dauer. Die höchste ordentliche Autorität wird von der Generaloberin mit dem Beistand ihres Rates ausgeübt.
Die Kongregation wird eingeteilt in:
Die Generaloberin und die Generalrätinnen: Unsere Kongregation bildet jedoch eine Einheit und wird von der Generaloberin (Superior General) geleitet. Sr. M. Nanditha Pereira aus Nandakhal bei Mumbai wurde im Oktober 2018 für eine weitere Periode als Generaloberin wiedergewählt. In den Generalat wurden neu gewählt, bzw. für eine weitere Periode bestätigt: Sr. Eva-Maria Kremshuber und Sr. M. Vincentia Mammoottil. Neu im Team sind: Sr. M. Annie D’Souza und Sr. Zeena D´Souza. Als Leitungsorgan über die Gesellschaft steht das Generalteam in engem Kontakt mit den Provinzleitungen. Es unterstützt, begleitet und bewertet deren Aufgaben. Des weiteren fungiert Sr. M. Jessica Nadakal als General Bursar.
Unsere Kongregation setzt sich derzeit aus sieben Provinzen und einer Delegation zusammen. Jede Provinz ist eingeteilt in größere und kleinere Gemeinschaften um effektiv zu arbeiten und so die Ziele der Kongregation zu erreichen. Die Leitung der Provinz liegt bei der Provinzoberin und ihre vier Rätinnen, die für vier Jahre ernannt werden. Das Provinzteam bemüht sich um eine wirkungsvolle und gute Mitarbeit aller im Leben und Wirken der Provinz und hat Autorität über die Gemeinschaften und Schwestern der jeweiligen Provinz.
Die Delegation Einzelne oder mehrere Häuser, die weit vom Generalats-Provinz-Haus entfernt, aber noch nicht genügend entwickelt sind, um eine Provinz oder Region zu bilden, können als Delegation errichtet werden. Die Delegation ist je nach den Umständen von der General- oder Provinz abhängig, die auch die Delegationsoberin und ihre Rätinnen ernennt. Das Delegationsteam wird für drei Jahre ernannt.
Die Leitung des Hauses Jede Schwester ist stets einem bestimmten Hause der Kongregation zugehörig. Die Oberin eines Hauses und ihre Rätinnen werden von der General- bzw. der Provinzoberin mit Zustimmung des Rates auf drei Jahre ernannt. |
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