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Missionsschwestern |
Steuerbegünstigt spenden gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG Wie Sie Ihre Spenden an den Verein Hilfswerk der Missionsschwestern „Königin der Apostel“ steuerlich absetzen können. Das Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit ist am 11. März 2009 beschlossen worden und tritt nun rückwirkend mit 1.1.2009 in Kraft. Das Finanzamt Wien 1/23 bestätigte per Bescheid, dass beim Hilfswerk der Missionsschwestern „Königin der Apostel“ die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Damit sind alle Spenden, die Sie ab 1. Januar 2009 an uns getätigt haben, steuerlich absetzbar. Der Vorteil: Sie können einen höheren Betrag spenden, ohne dass es Sie mehr kostet. Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 36,5%). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro. 10% Ihres steuerpflichtigen Jahreseinkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen. Die absetzbare Spendenhöhe (Geld und Sachspenden) beträgt bei Unternehmen 10% des Vorjahresgewinnes. Bewahren Sie unbedingt Ihren Beleg auf, bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen / Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit/Patenschaft. Den Gesamtbetrag Ihrer Spenden können Sie in Ihrem Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen Spenden nachgewiesen werden. Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name angeführt ist.
Nützen Sie die Gelegenheit steuerbegünstigt zu Spenden! |
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